MOSAIK - Bautreuhand Verwaltungs-GmbH, Heidelberg (Vangerowstr. 2, 69115 Heidelberg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.11.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
MOSAIK - Bautreuhand Verwaltungs-GmbH, Heidelberg (Vangerowstr. 2, 69115 Heidelberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.10.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E & K GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 332798) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MOSAIK - Bautreuhand Verwaltungs-GmbH, Heidelberg, (Vangerowstr. 2, 69115 Heidelberg).Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 26.129,19 EUR auf 25.000,00 EUR herabgesetzt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen.