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MOTS Jochen Winter GmbH, Mörfelden-Walldorf (HRB 55222) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mozartstr. 14
64546 Mörfelden-Walldorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 55222
Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MOTS Jochen Winter GmbH aus Mörfelden-Walldorf war im Handelsregister Darmstadt unter der Nummer HRB 55222 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MOTS Jochen Winter GmbH ihren Standort nicht geändert. Die MOTS Jochen Winter GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 12.08.2010
Löschung

MOTS Jochen Winter GmbH, Mörfelden-Walldorf, (Mozartstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Jochen Winter e.K. (Amtsgericht Darmstadt HRA 84259) am 10.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.08.2010
Veränderung

MOTS Jochen Winter GmbH, Mörfelden-Walldorf, (Mozartstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Firma Jochen Winter e.K. mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt, AR 761/2010) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

12.08.2010
Registervorgang

Löschung 10.08.2010