MOVING!SOLUTION Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, Hamburg, Güntherstr. 75, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
MOVING!SOLUTION Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, Hamburg, Güntherstraße 75, 22607 Hamburg.Die Anschrift lautet richtig: Geschäftsanschrift: Güntherstr. 75, 22087 Hamburg.
Geschäftsführung KMM Varial Beratungs-GmbH, Hamburg, Güntherstraße 75, 22607 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: MOVING!SOLUTION Gesellschaft für Projektentwicklung mbH. Geschäftsanschrift: Güntherstraße 75, 22607 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beratung Dritter und die Geschäftsführung der KMM Varial Beratungs-GmbH & Co. KG als persönlich haftende Gesellschafterin. Ausgeschieden Geschäftsführer: Haas, Bernhard, Bruchhausen-Vilsen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Sieberg, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführung KMM Varial Beratungs-GmbH, Hamburg, (Langbehnstraße 12, 22761 Hamburg).Bestellt Geschäftsführer: Haas, Bernhard, Bruchhausen-Vilsen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Marsau, Kay-Michael, Wedel, * ‒.‒.‒‒.
KMM Varial Beratungs-GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hamburg (Langbehnstr. 13, 22761 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 im Wege des Formwechsels in die KMM Varial Beratungs-GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103 166) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 20.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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