HRA 9103: MP Grundstücksverwaltungsgesellschaft Swisttal mbH & Co. KG, Essen, Charlottenhofstraße 82, 45219 Essen. Prokura erloschen: Cymerman, Tadeusz, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 9103: MP Grundstücksverwaltungsgesellschaft Swisttal mbH & Co. KG, Essen, Charlottenhofstraße 82, 45219 Essen. Der Unternehmensgegenstand wurde geändert und lautet nunmehr:Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, insbesondere der Seniorenresidenz Swisttal.
MP Grundstücksverwaltungsgesellschaft Swisttal mbH & Co. KG, Essen, Charlottenhofstraße 82, 45219 Essen.Geschäftsanschrift: Charlottenhofstraße 82, 45219 Essen. Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: MP Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17372), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MP Grundstücksverwaltungsgesellschaft Swisttal mbH & Co. KG, Essen (Charlottenhofstraße 82, 45219 Essen, Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, insbesondere der Seniorenresidenz Swisttal.). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft hat einen persönlich haftenden Gesellschafter. Dieser vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Medical Park Soziale Dienste Seniorenresidenz Felsberg GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17372), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Cymerman, Tadeusz, Essen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MP Grundstücksverwaltungsgesellschaft Seniorenresidenz Swisttal mbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17262) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.