HRA 121753: MPC Maritime Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2020 Teile des Vermögens der Ahrenkiel Steamship GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 117353) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 121753: MPC Maritime Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.10.2019 wirksam geworden.
HRA 121753: MPC Maritime Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.09.2019 Teile des Vermögens der Ahrenkiel Steamship GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 117353) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am ................ wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 121753: Palmaille 75 Dreiundsechzigste Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. Neue Firma: MPC Maritime Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Nach Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: MPC Maritime Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 147005), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 121753: Palmaille 75 Dreiundsechzigste Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Organe können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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