HRB 16669: MPFC Markenagentur GmbH, Solingen, Hackhausen 15, 42697 Solingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16669: MPFC Markenagentur GmbH, Solingen, Hackhausen 15, 42697 Solingen. Geschäftsanschrift: Hackhausen 15, 42697 Solingen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Prof. von Mannstein, Coordt, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MPFC Markenagentur GmbH, Solingen (Hackhausen 15, 42697 Solingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Pooth, Franjo, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
MPFC Markenagentur Mannstein Pooth Faber-Castell GmbH, Solingen (Hackhausen 15, 42697 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MPFC Markenagentur GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Graf von Faber-Castell, Patrick, London W 11 2AA/England, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. von Mannstein, Coordt, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2006 mit der mfx.tv GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16746) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.