HRB 21010: MPK Protection GmbH, Sponholz, Friedländer Straße 5, 17039 Sponholz. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Sicherheitsdienste sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann weitere einschlägige Geschäfte betreiben und sich insbesondere an gleichartigen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und bestehende Unternehmen erwerben, Aus- und Weiterbildung, Bildungsträger im Bereich Erwachsenenbildung und Arbeitsmarktnahe Dienstleistungen.
HRB 21010: MPK Protection GmbH, Sponholz, Friedländer Straße 5, 17039 Sponholz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2019. Geschäftsanschrift: Friedländer Straße 5, 17039 Sponholz. Gegenstand: Sicherheitsdienste sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schindhelm, Kathleen, Sponholz, OT Warlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kathleen Schindhelm, geb. ‒.‒.‒‒, Sponholz, OT Warlin unter der Firma Kathleen Schindhelm e.K. in Sponholz (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2782) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.11.2019. Die Ausgliederung ist mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.