HRB 722695: MPK Special Tools GmbH, Schwäbisch Gmünd, Hangendeinbacher Straße 4, 73527 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Weller, Holger, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒.
HRB 722695:MPK Special Tools GmbH, Schwäbisch Gmünd, Hangendeinbacher Straße 4, 73527 Schwäbisch Gmünd.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kirschner Management GmbH", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim 705640) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 722695:MPK Special Tools GmbH, Schwäbisch Gmünd, Hangendeinbacher Straße 4, 73527 Schwäbisch Gmünd.Prokura erloschen: Baur, Uwe, Lorch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 722695:MPK Special Tools GmbH, Schwäbisch Gmünd, Hangendeinbacher Straße 4, 73527 Schwäbisch Gmünd.Einzelprokura: Weller, Holger, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒.
HRB 722695:MPK Special Tools GmbH, Schwäbisch Gmünd, Hangendeinbacher Straße 4, 73527 Schwäbisch Gmünd.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2013 und 08.10.2013 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Kirschner Immobilien OHG", Königsbach-Stein (Amtsgericht Mannheim HRA 702377) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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