MPM GmbH, Linz/Rhein, Rheinstraße 2-4, 53560 Vettelschoß. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2013/01.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.10.2013 mit der Birkenstock Productions GmbH mit Sitz in St. Katharinen (Amtsgericht Montabaur, HRB 12922) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH