MQSoftware GmbH Middleware Solutions, Berlin, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 26.06.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 24281) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
MQSoftware GmbH Middleware Solutions, Berlin, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BMC Software GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 24281, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
MQSoftware GmbH Middleware Solutions, Berlin, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Der Vorname lautet richtig:; Geschäftsführer:; Solcher, Stephen Boyd, * ‒.‒.‒‒, Houston/Texas/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
MQSoftware GmbH Middleware Solutions, Berlin, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Cecchi, Willard J.; Geschäftsführer:; 3. Solcher, Stephan Boyd, * ‒.‒.‒‒, Houston/Texas/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
MQSoftware GmbH Middleware Solutions, Berlin(Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin). Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Dillon, John M..
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