Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Glowka, Dennis, Cadenberge, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.05.2024
Krüger |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Sattlerstraße 1, 21781 Cadenberge |
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a)
11.12.2023
Ritter |
HRB 202799:MR Hadeln GmbH, Wingst, Wassermühle 12, 21789 Wingst.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Cadenberge beschlossen. Sitz verlegt, nun: Cadenberge. Neue Geschäftsanschrift: Bergstraße 6, 21781 Cadenberge.
HRB 202799:MR Hadeln GmbH, Wingst, Wassermühle 12, 21789 Wingst.Nicht mehr Geschäftsführer: Band, Dieter, Wingst, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Glowka, Dennis, Wingst, * ‒.‒.‒‒.
MR Hadeln GmbH, Wingst, Wassermühle 12, 21789 Wingst. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR beschlossen. 55.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.10.2011 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Wingst) der HaWe-Agrardienst GmbH mit Sitz in 'Wingst (AG Tostedt, HRB 110658) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der heutigen Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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