HRA 10246: MRB Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wiesbaden, Lichtstraße 6, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist infolge Anwachsung auf die persönlich haftende Gesellschafterin liquidationslos erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 10246: MRB Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wiesbaden, Lichtstraße 6, 65205 Wiesbaden. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: MRB Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 28066). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: M & S Kraftverkehr Südhessen UG (haftungsbeschränkt), Seligenstadt (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49012).
HRA 10246: MRB Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wiesbaden, Lichtstraße 6, 65205 Wiesbaden. Aufgrund Umfirmierung von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: MRB Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 28066), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens (gewerbliche Vermietung und Verpachtung sowie An- und Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die MRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) (nunmehr eingetragen unter der Firma: MRB Verwaltungs GmbH) mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 28066) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10246: MRB Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wiesbaden, Lichtstraße 6, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MRB An- und Verkauf sowie Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 9317) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10246:MRB Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Wiesbaden, Lichtstraße 6, 65205 Wiesbaden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MRB GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 12990) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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