HRB 174076:MRI - CRA Reinigungsgesellschaft mbH, München, Ismaninger Straße 22, 81675 München.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
MRI - CRA Reinigungsgesellschaft mbH, München, (Ismaninger Straße 22, 81675 München).Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.06.2009 (Az. 1507 IN 1132/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
CRA I GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Ismaninger Straße 22, 81675 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz und Vertretungsregelung. Neue Firma: MRI - CRA Reinigungsgesellschaft mbH. Neuer Sitz: München. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie allein vertritt.
CRA I GmbH, Ottobrunn (Beethovenstraße 25, 85521 Ottobrunn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2007 mit Nachtrag vom 27.12.2007 und 05.05.2008. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen in der Gebäudereinigung und patientennahe Dienste aller Art für Betreiber von Krankenhäusern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maier, Erika, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Central-Reinigungs-Anstalt für Glas und Gebäude Wilhelm Greiner KG, mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRA 49486). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.