HRB 42642: MRK Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Harxheim, Neideckerstraße 11, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 42642: MRK Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Harxheim, Bahnhofstraße 22, 55296 Harxheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Neideckerstraße 11, 55130 Mainz. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt bestellt als Liquidator: Krämer, Mathias, Mainz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MRK Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Harxheim, Bahnhofstraße 22, 55296 Harxheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2009 mit Änderungen vom 11.02.2010, 19.03.2010 und 19.04.2010. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 22, 55296 Harxheim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung von Auftraggebern, die Treuhändertätigkeit, sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar damit zusammenhängen, soweit die Tätigkeit für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässig sind (§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Geschäftsführer: Krämer, Mathias, Steuerberater, Harxheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.