HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lünerner Schulstraße 9, 59427 Unna. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Rechtsträgern am 11.11.2021 (Amtsgericht Dortmund, HRB 15279), am 17.11.2021 (Amtsgericht Hamm, HRB 8530) und am 30.11.2021 (Amtsgericht Dortmund, HRB 33510 - vormals Amtsgericht Neuss, HRB 18204) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Geschäftsanschrift: Lünerner Schulstraße 9, 59427 Unna. Das Vermögen der Gesellschaft ist als Ganzes im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme unter deren Auflösung ohne Abwicklung übertragen worden auf a) die TAK Verwaltungs GmbH, Lünerner Schulstr. 7, 59417 Unna, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8530, sämtliche wirtschaftlich dem Betrieb MRT T GmbH zuzuordnenden Aktiva und Passiva des übertragenden Rechtsträgers, b) die RMK Vermögensverwaltungs GmbH, Moerser Str. 127, 40667 Meerbusch, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18204, sämtliche wirtschaftlich dem Betrieb MRT R GmbH zuzuordnenden Aktiva und Passiva des übertragenden Rechtsträgers, c) die MBK Vermögensmanagement GmbH, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 15279, sämtliche wirtschaftlich dem Betrieb MRT M GmbH zuzuordnenden Aktiva und Passiva des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.07.2016 wirksam geworden.
HRB 28418: MRT Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2016. Geschäftsanschrift: Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Knauf, Thomas Albrecht, Unna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb AKI) der KIB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 18270) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.04.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.