MRW Kranservice Aktiengesellschaft, Wetter (Ruhr) (Auf der Bleiche 11, 58300 Wetter). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MRW GmbH & Co. KG am 16.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MRW Kranservice Aktiengesellschaft, Wetter (Ruhr) (Auf der Bleiche 11, 58300 Wetter). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.07.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.07.2006 mitder MRW GmbH & Co. KG mit Sitz in Wetter (Amtsgericht Hagen, HRA 5121) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MRW Kranservice Aktiengesellschaft, Wetter (Ruhr) (Auf der Bleiche 11, 58300 Wetter). Die Hauptversammlung vom 22.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen.