Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
|
|
a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind meh-
rere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft gemeinschaftlich durch
zwei Liquidatoren oder durch einen
Liquidator in Gemeinschaft mit ei-
nem Prokuristen vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 1:
Liquidator:
Trumpp, Stefan Andreas,
* ‒.‒.‒‒, Prisdorf
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
b)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 23.05.2023
ist die Gesellschaft aufgelöst. |
a)
29.12.2023
Boye |
HRB 13605 PI: MS "STADE" Verwaltungsgesellschaft mbH, Prisdorf, c/o TC Bereederung GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 13, 25497 Prisdorf. Nicht mehr Prokurist: Meyer, Marcel.
HRB 13605 PI: MS "STADE" Verwaltungsgesellschaft mbH, Prisdorf, c/o TC Bereederung GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 13, 25497 Prisdorf. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die HTF US Life 1 Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 122406) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 13605 PI: MS "STADE" Verwaltungsgesellschaft mbH, Prisdorf, c/o TC Bereederung GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 13, 25497 Prisdorf. Die Eintragung betreffend die lfd.Nr. 3 (falsche Firma) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HTF US Life 4 Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 124032) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 13605 PI: MS "STADE" Verwaltungsgesellschaft mbH, Prisdorf, c/o TC Bereederung GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 13, 25497 Prisdorf. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HTF US Life 3 Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 124031) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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