MS - Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg, (Habichtstr. 41, 22305 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MS - Gebäudemanagement Nord GmbH am 01.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MS - Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg, (Habichtstr. 41, 22305 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2009 mit der MS - Gebäudemanagement Nord GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 69888 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.