HRB 19200: MS GmbH, Schönau a. Königssee, Untersteiner Str. 56, 83471 Schönau a. Königssee. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 19200: MS GmbH, Schönau a. Königssee, Untersteiner Str. 56, 83471 Schönau a. Königssee. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maltan, Marianne, Schönau a. Königssee, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Lenz, Stefan, Schönau a.Königssee, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MS GmbH, Schönau a. Königssee, Untersteiner Str. 56, 83471 Schönau a. Königssee.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2009. Geschäftsanschrift: Untersteiner Str. 56, 83471 Schönau a. Königssee. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Pflegedienstleistungen und Beteiligung an Unternehmen ähnlicher Art, incl. Errichtung von Zweigniederlassungen und Durchführung von Geschäften, zur Förderung des Unternehmensgegenstandes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maltan, Marianne, Schönau a. Königssee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "MS OHG" mit dem Sitz in Schönau a. Königssee (Amtsgericht Traunstein HRA 10131). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.