MS Stadt und Haussanierung Neue Länder Verwaltungs GmbH, Münster, (Friedericusstr. 6, 48161 Münster).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WSN Grundbesitz GmbH am 16.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MS Stadt und Haussanierung Neue Länder Verwaltungs GmbH, Münster (Friedericusstr. 6, 48161 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.07.2008 mit der WSN Grundbesitz GmbH mit Sitz in Münster (MS HR B 749) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.