MS Zahntechnik GmbH, Zwickau (Ernst-Grube-Str. 14, 08062 Zwickau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der SDS Zahnästhetik GmbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 22650) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
08062 Zwickau
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH