HRB 725540: MSB Gerätetechnik GmbH, Crailsheim, Am Löwengang 6, 74564 Crailsheim. Einzelprokura: Braun, Daniel, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 725540: MSB Gerätetechnik GmbH, Stimpfach, Hauptstr. 9, 74597 Stimpfach. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Crailsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Löwengang 6, 74564 Crailsheim.
MSB Gerätetechnik GmbH, Stimpfach, Hauptstr. 9, 74597 Stimpfach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 9, 74597 Stimpfach. Gegenstand: Fertigung, Entwicklung und Planung von elektrischen Anlagen, insbesondere küchentechnischer Anlagen sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Braun, Reinhard, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs Stimpfach-Randenweiler aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MSB Elektronik und Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRB 670720) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.