HRB 54908: MSD Medienservice Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Flinger Broich 18 - 21, 40235 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden leverdy GmbH & Co. KG am 16.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 54908: MSD Medienservice Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Flinger Broich 18 - 21, 40235 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der leverdy GmbH & Co. KG mit Sitz in Leverkusen (AG Köln, HRA 32041) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54908: MSD Medienservice Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Flinger Broich 18 - 21, 40235 Düsseldorf. Der mit der Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 6333) am 16.06.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2013 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der Düsseldorfer Pressevertrieb & Leister GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 54908: MSD Medienservice Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Flinger Broich 18 - 21, 40235 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Gotzens, Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 54908:MSD Medienservice Düsseldorf GmbH, Düsseldorf, Flinger Broich 18 - 21, 40235 Düsseldorf.Bestellt als Geschäftsführer: Droste, Tilman, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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