HRB 83412:MSEOF Parktower Holding GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
MSEOF Parktower Holding GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main. Nicht mehr Liquidator: Gockeln, Franc, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Dobberke, Ulf, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
MSEOF Parktower Holding GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Nicht mehr Geschäftsführer: Breitenstein, Tim, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Gockeln, Franc, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MSEOF Parktower Holding GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Grand Slam Property GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 81614) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MSEOF Parktower Holding GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MSEOF Parktower GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 83364) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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