MSG GmbH & Co. KG, Eitorf (Wecostraße 4, 53783 Eitorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der Gerstäcker GmbH & Co. KG mit Sitz in Eitorf (AG Siegburg, HRA 4434) unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung am 12.10.2007 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53783 Eitorf
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Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG