HRB 109521:MSN Seydack GmbH, Hamburg, Pezolddamm 154, 22159 Hamburg.Neuer Sitz: Eutin. Der Sitz ist nach Eutin (jetzt Amtsgericht Lübeck HRB 14062 HL) verlegt.
HRB 14062 HL: MSN Seydack GmbH, Eutin, Bleekergang 2 a, 23701 Eutin. Name der Firma: MSN Seydack GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Eutin; Geschäftsanschrift: Bleekergang 2 a, 23701 Eutin; Gegenstand: Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts mit Waren aller Art, ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtiger Ware; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Seydack, Manfred, * ‒.‒.‒‒, Bad Schwartau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.04.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 109521) nach Eutin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Seydack, Manfred, Bad Schwartau, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma M. Seydack e.Kfm. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 107771) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.04.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.05.2009 wirksam geworden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 15.05.2009
MSN Seydack GmbH, Hamburg, Pezolddamm 154, 22159 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2009. Geschäftsanschrift: Pezolddamm 154, 22159 Hamburg. Gegenstand: Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts mit Waren aller Art, ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtiger Ware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Seydack, Manfred, Bad Schwartau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Seydack, Manfred, Bad Schwartau, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma M. Seydack e.Kfm. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 107771) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.04.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.05.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.