HRB 692 EC: MSO Medizin-Service-Organisation GmbH, Eckernförde, Jungfernstieg 117, 24340 Eckernförde. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 692 EC: MSO Medizin-Service-Organisation GmbH, Eckernförde, Jungfernstieg 117, 24340 Eckernförde. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Jungfernstieg 117, 24340 Eckernförde; Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Einfeldt, Volker; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung).
HRB 692 EC: MSO Medizin-Service-Organisation GmbH, Eckernförde, Marienthaler Straße 42, 24340 Eckernförde. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Einfeldt, Volker, * ‒.‒.‒‒, Eckernförde, Kaufmann; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2018 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 692 EC: MSO Medizin-Service-Organisation GmbH, Eckernförde, Marienthaler Straße 42, 24340 Eckernförde. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Einfeldt Röntgen- und Medizintechnik GmbH mit Sitz in Eckernförde (Amtsgericht Kiel, HRB 1169 EC) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 692 EC: MSO Medizin-Service-Organisation GmbH, Eckernförde, Marienthaler Straße 42, 24340 Eckernförde. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Einfeldt GmbH & Co. KG mit Sitz in Eckernförde (Amtsgericht Kiel, HRA 848 EC) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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