HRB 6813: MSP Energiesysteme GmbH, Büdingen, Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 6813: MSP Energiesysteme GmbH, Büdingen, Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 60 IN 203/13) vom 20.03.2020 wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
MSP Energiesysteme GmbH, Büdingen, Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 60 IN 203/13) vom 14.01.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
MSP Energiesysteme GmbH, Büdingen, Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Liquidatoren durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Muhs, Horst, Büdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
MSP Energiesysteme GmbH, Büdingen, Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2009. Geschäftsanschrift: Am Schafgraben 25, 63654 Büdingen. Gegenstand: Der Vertrieb, die Herstellung und Installation von Energiesystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Muhs, Horst, Büdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.