HRB 207300: MTÜ GmbH, Winsen (Luhe), Lindenstraße 1a, 21423 Winsen (Luhe). Neue Geschäftsanschrift: Lange Straße 7A, 27580 Bremerhaven. Nicht mehr Geschäftsführer: Metterhausen, Carsten, Rosengarten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Gorna, Ilona, Glogow / Polen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Sickelka, Uwe, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 207300: MTÜ GmbH, Winsen (Luhe), Lindenstraße 1a, 21423 Winsen (Luhe). Mit der MTÜ Holding GmbH &Co. KG, Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg HRA 203242) als herrschendem Unternehmen ist am 27.12.2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRB 207300: MTÜ GmbH, Winsen (Luhe), Lindenstraße 1a, 21423 Winsen (Luhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 1a, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: die Führung eines Kfz-Sachverständigenbüros sowie technische Fahrzeugüberwachung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Metterhausen, Carsten, Rosengarten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Sickelka, Uwe, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MTÜ AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB (116477) ) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.12.2017. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.