HRB 26001: MT Mittelstandstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal, Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I. Ziffer 1. (Firma, Firmensitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: MT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
HRB 26001:MT Mittelstandstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal, Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Platz 17, 42105 Wuppertal. Gegenstand des Unternehmens ist - jeweils nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften der WPO - insbesondere die Erbringung der nachfolgenden Tätigkeiten: a. Betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahreabschlüssen, b. Betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen, c. Die treuhänderische Verwaltung / Tätigkeit für Mandanten, D. Beratungen in rechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der für die Wirtschatsprüfungsgesellschaften geänderten Vorschriften, e. Wirtschaftsberatungen im weitesten Sinn. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Oberbrinkmann, Frank, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Strandt, Torsten, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MT Mittelstandstreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 24649) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.09.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.