MTG Glas-Industrie Cloer GmbH, Hohenhameln (Alter Gutsweg 4, 31249 Hohenhameln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SAINT-GOBAIN DEUTSCHE GLAS GmbH am 07.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MTG Glas-Industrie Cloer GmbH, Hohenhameln (Alter Gutsweg 4, 31249 Hohenhameln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.07.2007 mit der SAINT-GOBAIN DEUTSCHE GLAS GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 2169), verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.