MTO Beteiligungs OHG, Tübingen, Schweickhardtstraße 5, 72072 Tübingen.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 12.08.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
MTO Beteiligungs OHG, Tübingen, Schweickhardtstraße 5, 72072 Tübingen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MTO Psychologische Forschung und Beratung GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382423) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTO Beteiligungs OHG, Tübingen, Schweickhardtstraße 5, 72072 Tübingen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MTO Psychologische Forschung und Beratung GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382423) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTO Beteiligungs OHG, Tübingen, Schweickhardtstraße 5, 72072 Tübingen.(Beteiligung an Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens).Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schweickhardtstraße 5, 72072 Tübingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Giray, Markus, Tübingen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Ripper, Jürgen, Tübingen, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftender Gesellschafter: Waschulewski-Floruß, Horst, Dettenhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.