MTO Döner GmbH, Krefeld, Dießemer Straße 13, 47799 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der MTO Gruppe GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 11313) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTO Döner GmbH, Krefeld, Dießemer Straße 13, 47799 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MTO Gruppe GmbH am 16.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MTO Döner GmbH, Krefeld (Dießemer Str. 13, 47799 Krefeld). Mit der MTO Gruppe GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 11313) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
MTO Döner GmbH, Krefeld (Dießemer Str. 13, 47799 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Dönerspießen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretung und Geschäftsführung durch Gesellschafterbeschluss abweichend regeln und Einzel- statt Gesamtvertretung anordnen, die Geschäftsführerbefugnis einschränken oder erweitern sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Geschäftsführer: Onglu, Tahir, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.