HRB 744112: MTP Medical Technical Promotion GmbH, Tuttlingen, Mittelstraße 8, 78532 Tuttlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.08.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 744112: MTP Medical Technical Promotion GmbH, Tuttlingen, Mittelstraße 8, 78532 Tuttlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2016 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Karl Storz GmbH & Co. KG", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 450442) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 744112: MTP Medical Technical Promotion GmbH, Tuttlingen, Mittelstraße 8, 78532 Tuttlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2016 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Karl Storz GmbH & Co. KG", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 450442) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 744112: MTP Medical Technical Promotion GmbH, Tuttlingen, Mittelstraße 8, 78532 Tuttlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Nitsche, Rudolf, Gundelfingen, * ‒.‒.‒‒.
mtp GmbH, Tuttlingen, Mittelstraße 8, 78532 Tuttlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: MTP Medical Technical Promotion GmbH.
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