HRB 10928: MTS GmbH, Sonsbeck, Danziger Straße 27, 47665 Sonsbeck. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Quin-Tech & Co. KG am 08.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10928: MTS GmbH, Sonsbeck, Danziger Straße 27, 47665 Sonsbeck. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2017 mit der Quin-Tech & Co. KG mit Sitz in Sonsbeck (Amtsgericht Kleve HRA 4571) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTS GmbH, Sonsbeck, Danziger Straße 27, 47665 Sonsbeck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2011. Geschäftsanschrift: Danziger Straße 27, 47665 Sonsbeck. Gegenstand: Die Herstellung und die Lieferung von Fertigungsteilen für Industrie, Handwerk und Handel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Quinders, Heinrich Siegfried, Sonsbeck, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.