MTU Aero Engines Dritte Holding GmbH, München (Dachauer Str. 665, 80995 München). Die Verschmelzung wurde am 10.05.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 151054).
MTU Aero Engines Dritte Holding GmbH, München (Dachauer Str. 665, 80995 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MTU Aero Engines Zweite Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 151054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTU Aero Engines Dritte Holding GmbH, München (Dachauer Str. 665, 80995 München). Die MTU Aero Engines Zweite Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 151064) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTU Aero Engines Dritte Holding GmbH, München (Dachauer Str. 665, 80995 München). Die MTU Aero Engines Zweite Participation GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 151059) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTU Aero Engines Dritte Holding GmbH, München (Dachauer Str. 665, 80995 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Steffens, Klaus, Bernried, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Stark, Udo, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.