MTU Aero Engines GmbH, München, Dachauer Straße 665, 80995 München. Die Verschmelzung wurde am 23.04.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 157206).
MTU Aero Engines GmbH, München, Dachauer Straße 665, 80995 München. Prokura erloschen: Dr. Binder, Anton, Eichenau, * ‒.‒.‒‒; Dr. Brandl, Maximilian, Herrsching, * ‒.‒.‒‒; Kleitsch, Hans-Peter, Moorenweis, * ‒.‒.‒‒; Passow, Ulrich, München, * ‒.‒.‒‒; Pregler, Theodor, Unterschleißheim, * ‒.‒.‒‒; Schreyögg, Michael, Obermauerbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2013 mit der MTU Aero Engines Holding AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 157206) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MTU Aero Engines GmbH, München, Dachauer Straße 665, 80995 München. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2012 hat die Änderung des § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
MTU Aero Engines GmbH, München, Dachauer Straße 665, 80995 München.Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2009 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Dachauer Straße 665, 80995 München.
MTU Aero Engines GmbH, München, (Dachauer Straße 665, 80995 München).Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.