GnR 30261: MUH Arla eG, Pronsfeld (Im Scheid, 54597 Pronsfeld). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse (Det Centrale Virksomhedsregister -CVR- Nr. 39902362) am 01.10.2018 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 30261: MUH Arla eG, Pronsfeld (Im Scheid, 54597 Pronsfeld). Die Genossenschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 30.05.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 23.05.2018 neben der Hansa Arla Milch eG mit Sitz in Upahl (Amtsgericht Schwerin GnR 419), der Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft mit Sitz in St. Vith, Belgien (Handelsgericht Eupen Nr. 0402.319.475), der Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei mit Sitz in Welkenraedt, Belgien (Tribunal des commerce de Liège Nr. 0402.331.650) und der The UK Arla Farmers Cooperative Limited mit Sitz in Leeds, Großbritannien (Mutuals Team Nr. 32262R) als übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse mit Sitz in Viby J, Dänemark verschmolzen. Die der Verschmelzung vorangehenden Rechtshandlungen und Formalitäten wurden durchgeführt. Die Verschmelzung und die gleichzeitige Gründung der Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse werden erst wirksam mit Eintragung der SCE in ein nach dänischem Recht bestimmtes Register.
GnR 30261: MUH Arla eG, Pronsfeld (Im Scheid, 54597 Pronsfeld). Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 24 SCE-VO i.V.m. § 61 UmwG bekanntgemacht: 1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Wittlich eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der als übertragende Genossenschaften an der grenzüberschreitenden Verschmelzung teilnehmenden Genossenschaften: a) MUH Arla eG Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft deutschen Rechts Firma: MUH Arla eG Sitz: Pronsfeld, Deutschland b) Hansa Arla Milch eG Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft deutschen Rechts Firma: Hansa Arla Milch eG Sitz: Upahl, Deutschland c) Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft ("MGBS") Rechtsform: Genossenschaft belgischen Rechts Firma: Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft Sitz: St. Vith, Belgiend) Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei ("EUREGIO") Rechtsform: Genossenschaft belgischen Rechts Firma: Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei Sitz: Welkenraedt, Belgien e) The UK Arla Farmers Cooperative Limited ("UKAF") Rechtsform: Genossenschaft britischen Rechts Firma: The UK Arla Farmers Cooperative Limited Sitz: Leeds, Großbritannien 3. Anschrift des Ortes, an dem die Satzung und alle Urkunden und Angaben in Bezug auf die sich verschmelzenden Genossenschaften hinterlegt sind oder die Anschrift des Registers, bei dem diese eingetragen sind, sowie die Nummer des Eintrags in diesem Register: a) MUH Arla eGAnschrift des Registers: Amtsgericht Wittlich, Genossenschaftsregister, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Deutschland Registernummer: GnR 30261 b) Hansa Arla Milch eG Anschrift des Registers: Amtsgericht Schwerin, Genossenschaftsregister, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin, Deutschland Registernummer: GnR 419 c) Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft Anschrift des Registers: Handelsgericht Eupen, Register der juristischen Personen, Borngasse 3-5, 4700 Eupen, Belgien Registernummer: 0402.319.475 d) Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei Anschrift des Registers: Tribunal de commerce de Liège - division de Verviers, Registre des personnes morales, Rue du Tribunal 4, 4800 Verviers, Belgique Registernummer: 0402.331.650 e) UK Arla Farmers Cooperative Limited Anschrift des Registers: Mutuals Team, Financial Conduct Authority, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E14 5HS, Great Britain Registernummer: 32262R 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Genossenschaft gemäß Artikel 28 SCE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger der MUH Arla eG: Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die MUH Arla eG und ihr Vermögen einschließlich ihrer Verbindlichkeiten geht auf die neu gegründete Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse über; diese ist also künftig Schuldnerin der Gläubiger der MUH Arla eG. Der Schutz der Gläubiger der MUH Arla eG vor den hieraus potenziell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich nach Artikel 28 Abs. 1 SCE-VO i.V.m. §§ 9 S. 1, 11 SCEAG. Danach ist den Gläubigern der MUH Arla eG, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der MUH Arla eG, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden.Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der MUH Arla eG schriftlich anmeldet.Der Verschmelzungsplan ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. Artikel 24 SCE-VO i.V.m. § 61 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das "Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite "www.registerbekanntmachungen.de".Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird.Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß Artikel 28 Abs. 1 SCE-VO, §§ 9, 11 Abs. 2 SCEAG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. b) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der MUH Arla eG kostenlos eingeholt werden: Arla Foods Deutschland GmbH Dr. Till Knappke, Markus Brinker Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf 5. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Mitglieder der betreffenden Genossenschaft gemäß Artikel 28 SCE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Mitglieder der MUH Arla eG: Der Schutz der Mitglieder der MUH Arla eG bestimmt sich nach Artikel 20 SCE-VO i.V.m. § 14 UmwG, Artikeln 28 Abs. 2, 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. §§ 7 ff. SCEAG. Die Mitglieder können gegen den Beschluss der Vertreterversammlung der MUH Arla eG über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan nach Artikel 20 SCE-VO i.V.m. § 14 UmwG binnen eines Monats nach Beschlussfassung Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses erheben. Unter den Voraussetzungen des Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 Abs. 1 SCEAG kann eine Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss der MUH Arla eG allerdings nicht darauf gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Anteile können die Mitglieder in einem gesonderten Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz prüfen lassen. Ein solches Spruchverfahren muss nach Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 Abs. 4 SCEAG, § 1 Nr. 6, 2, 4 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 SpruchG binnen drei Monaten nach der Eintragung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) beim Landgericht Trier beantragt werden. Sollte ein solches Spruchverfahren erfolgreich sein, würde dem jeweiligen Mitglied nach § 7 Abs. 2 und Abs. 3 SCEAG eine bare Zuzahlung durch die Dänische SCE zugesprochen, die nach Ablauf des Tages der Eintragung und Bekanntmachung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen ist und die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausschließt.Nach Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO ist ein solches Verfahren jedoch nur dann zulässig, wenn die anderen verschmelzenden Genossenschaften, mit Sitz in Mitgliedsstaaten, die ein solches Verfahren nicht vorsehen, bei der Zustimmung zum Verschmelzungsplan ausdrücklich akzeptieren, dass die Mitglieder der betreffenden sich verschmelzenden Genossenschaften auf ein solches Verfahren zurückgreifen können. Weder das Recht von Großbritannien noch das Recht von Belgien sehen ein vergleichbares Verfahren vor. Ohne die Zustimmung der Mitglieder der UKAF, MGBS und EUREGIO zum oben erwähnten Verfahren haben die Mitglieder der MUH Arla eG weiterhin das Recht, eine Nichtigkeitsklage gegen den Verschmelzungsbeschluss der Vertreterversammlung der MUH Arla eG auf der Grundlage zu erheben, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen war. Die Mitglieder der UKAF, MGBS und EUREGIO beabsichtigen, ihre Zustimmung zu dem Spruchverfahren in ihren jeweiligen Verschmelzungsbeschlüssen zu erklären. Weiter hat jedes Mitglied der MUH Arla eG nach Artikel 28 Abs. 2 SCE-VO i.V.m. § 8 SCEAG innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung bei dem Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrefsen) und der Bekanntmachung der Verschmelzung das Recht, seine Mitgliedschaft in der Dänischen SCE gegen Ausgleichszahlung auszuschlagen. Für die Vertreter der MUH Arla eG gilt dies nach § 8 Abs. 2 SCEAG jedoch nur unter der Bedingung, dass (i) der Vertreter bei der entsprechenden Vertreterversammlung erschienen ist und seinen Widerspruch zu Protokoll erklärt hat oder (ii) der Vertreter nicht erschienen ist, sofern der Vertreter zu Unrecht nicht zugelassen worden ist oder die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen oder der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Jedes Mitglied der MUH Arla eG darf die Mitgliedschaft ausschlagen, wenn die Verschmelzung von der Vertreterversammlung der MUH Arla eG beschlossen wurde. Die Ausschlagung muss nach § 8 Abs. 3 SCEAG gegenüber der Dänischen SCE erklärt werden. Eine Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden. Sie wird mit Zugang der Ausschlagungserklärung bei der Dänischen SCE wirksam. Die Auseinandersetzung erfolgt nach § 8 Abs. 4 SCEAG auf Grundlage der Schlussbilanz der MUH Arla eG und die Ansprüche auf Auszahlung sind unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 5 SCEAG binnen sechs Monaten seit der Ausschlagung zu befriedigen. b) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Mitglieder der MUH Arla eG kostenlos eingeholt werden: Arla Foods Deutschland GmbH Dr. Till Knappke, Markus Brinker, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf 6. Für die SCE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz: Rechtsform: Europäische Genossenschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22.07.2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) Firma: Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse Sitz: Viby J, Dänemark 7. Bedingungen, unter denen gemäß Artikel 31 SCE-VO der Zeitpunkt zu bestimmen ist, zu dem die Verschmelzung wirksam wird: - Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß Artikel 24 SCE-VO, - Offenlegung der Verschmelzungsdokumentation am Geschäftssitz der MUH Arla eG gemäß Artikel 25 SCE-VO, - Zustimmungsbeschluss der Vertreterversammlung gemäß Artikel 27 SCE-VO, - Kontrolle der Verschmelzung durch das Genossenschaftsregister Wittlich gemäß Artikel 29 SCE-VO, - Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung durch das Dänische Gewerbeamt (Erhvervsstyrefsen) gemäß Artikel 30 SCE-VO, - Eintragung der Verschmelzung und der Gründung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) gemäß Artikel 31 SCE-VO.
GnR 30261: MUH Arla eG, Pronsfeld (Im Scheid, 54597 Pronsfeld). Die Vertreterversammlung vom 28.04.2016 hat eine Änderung des Statuts in § 12 (Pflichten der Mitglieder) und § 26 b (Wählbarkeit) beschlossen.
GnR 30261:MUH Arla eG, Pronsfeld (Im Scheid, 54597 Pronsfeld). Die Vertreterversammlung vom 18.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung) beschlossen und die Satzung insgesamt neu gefasst. Nicht mehr Vorstand: Ferber, Alphonse, Buschrodt/Luxemburg, * ‒.‒.‒‒; Remus, Manfred, Dorf Mecklenburg, * ‒.‒.‒‒; Steffens, Karl-Heinz, Hürtgenwald-Raffelsbrand, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Leonardy, Tom, Dickweiler / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒.