MULTITECH INT. LTD. Niederlassung Ratingen, Ratingen (Kaiserswerther Straße 115, 40880 Ratingen). Die Eintragung der Zweigniederlassung ist gemäß § 395 FamFG wegen Wegfalls der rechtlichen Existenz der Gesellschaft und damit unzulässig gewordener Eintragung von Amts wegen gelöscht.
MULTITECH INT. LTD. Niederlassung Ratingen, Ratingen (Kaiserswerther Straße 115, 40880 Ratingen). Die Internet-Veröffentlichung des "Registrar of Companies for England and Wales" über die Gesellschaft den Status "18. Januar 2011". Damit ist die Vermutung begründet, dass ein Löschungsverfahren gem. Companies Act 1985 sec. 652 stattgefunden hat, das zur Auflösung und zur Streichung (strike off) der Gesellschaft aus dem Register geführt hat. Nach britischem Recht bewirkt die Auflösung, dass die Gesellschaft aufhört rechtlich zu existieren. Deshalb liegen die Voraussetzungen, unter denen eine Eintragung der Zweigniederlassung der Gesellschaft in das Handelsregister des AG Düsseldorf zulässig wäre, jetzt nicht mehr vor. Der nachträgliche Eintritt von Verhältnissen, die eine Eintragung unzulässig gemacht hätten, wie z.B. hier der Wegfall der rechtlichen Existenz der Gesellschaft, ist der anfänglichen Unzulässigkeit gleichzusetzen (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGZ 79, 318). Die unzulässig gewordene Eintragung ist gem. § 395 FamFG von Amts wegen aus dem Register zu löschen. Es besteht Gelegenheit, binnen 3 Wochen Widerspruch einzulegen und nachzuweisen, dass die Gesellschaft nicht aus dem Register gelöscht oder, etwa im Verfahren gem. Companies Act 1985 sec. 651, 653), wieder in das Register eingetragen worden ist.Rechtsbehelfsbelehrung: Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
MULTITECH INT. LTD. Niederlassung Ratingen, Ratingen, (Kaiserswerther Straße 115, 40880 Ratingen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (Private Limited Company). Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2008. Zweigniederlassung der in Wakefield/Großbritannien unter der Firma MULTITECH INT. LTD. (Gesellschaftsregister für England und Wales No. 6602977) bestehenden Hauptniederlassung. Gegenstand der Zweigniederlassung: Handel und Vertrieb mit und von Kraftstoffen aller Art sowie Ankauf, Verkauf und Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. 100,00 GBP. Die Gesellschaft wird durch mindestens einen Director (Geschäftsführer) vertreten. Die Directors (Geschäftsführer) vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Director (Geschäftsführer) bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: Hellinx, Peter, Niel/Belgien, * ‒.‒.‒‒.