HRB 13406: MUTAMUS Consulting GmbH, Stemwede, Eichenkamp 7, 32351 Stemwede. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Seiffert, Wolfram, 14.07.1943, Stemwede übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13406: MUTAMUS Consulting GmbH, Stemwede, Eichenkamp 7, 32351 Stemwede. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
MUTAMUS Consulting GmbH, Stemwede, Eichenkamp 7, 32351 Stemwede. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2012. Geschäftsanschrift: Eichenkamp 7, 32351 Stemwede. Gegenstand: Die umfassende Beratung von Unternehmen in den Bereichen Unternehmensführung, Prozessoptimierung und Unternehmensnachfolge. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seiffert, Wolfram, Stemwede, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mutamus Consulting AG, Bielefeld (AG Bielefeld - HRB 39013) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.