Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt.
Die Firma ist erloschen. |
a)
11.05.2023
Ridder |
HRA 2615: MVA Neu Schönau GmbH & Co. KG, Peenehagen, Neu Schönau 19, 17192 Peenehagen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Poitzendorfer Verwaltungs GmbH, Elsdorf (Amtsgericht Tostedt HRB 207068). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bioenergie Neu-Schönau Verwaltungs-GmbH, Anderlingen (Amtsgericht Tostedt HRB 203255).
HRB 7346: MVA Neu Schönau GmbH, Peenehagen, Neu Schönau 19, 17192 Peenehagen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2615) am 10.08.2017 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7346: MVA Neu Schönau GmbH, Peenehagen, Neu Schönau 19, 17192 Peenehagen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 im Wege des Formwechsels in die MVA Neu Schönau GmbH & Co.KG mit Sitz in Peenehagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2615 ) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2615: MVA Neu Schönau GmbH & Co. KG, Peenehagen, Neu Schönau 19, 17192 Peenehagen. (Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, insbesondere die Erzeugung und Vermarktung von Milch.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neu Schönau 19, 17192 Peenehagen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Persönlich haftender Gesellschafter: Bioenergie Neu-Schönau Verwaltungs-GmbH, Anderlingen (Amtsgericht Tostedt HRB 203255). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MVA Neu Schönau GmbH, Peenehagen (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 7346) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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