HRB 2896: MVB Consult GmbH, Plettenberg, Jüttenstraße 8, 58840 Plettenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohleder, Dietmar, Plettenberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Prange, Golo, Plettenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 2896:MVB Consult GmbH, Plettenberg, Jüttenstraße 8, 58840 Plettenberg.Bestellt als Geschäftsführer: Rohleder, Dietmar, Plettenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MVB Consult GmbH, Plettenberg, Jüttenstraße 8, 58840 Plettenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Eigemeier, Rudolf, Plettenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Prange, Julian, Wolfratshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MVB Consult GmbH, Plettenberg, Mittelstraße 4, 58840 Plettenberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jüttenstraße 8, 58840 Plettenberg.
MVB Consult GmbH, Plettenberg (Mittelstr. 4, 58840 Plettenberg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2007 mit der meeting Group Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn, HRB 3083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.