MVG Metallverarbeitung Gerstungen GmbH, Gerstungen (In der Flur 1, 99834 Gerstungen). Die Verschmelzung wurde am 05.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ulm HRB 1938).
MVG Metallverarbeitung Gerstungen GmbH, Gerstungen (In der Flur 1, 99834 Gerstungen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 08.08.2006 mit der Hydro Building Systems GmbH mit dem Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 1938) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.