HRB 717297: MVOID Technologies GmbH, Karlsruhe, Am Wetterbach 2, 76228 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 20.12.2021 (10 IN 760/21) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 760/21) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 717297: Konzept-X GmbH, Karlsruhe, Am Wetterbach 2, 76228 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: MVOID Technologies GmbH.
Konzept-X GmbH, Karlsruhe, Am Wetterbach 2, 76228 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2013. Geschäftsanschrift: Am Wetterbach 2, 76228 Karlsruhe. Gegenstand: Die Beratung und Vermittlung von Innovation, Technologie und Expertenwissen in den Bereichen Audio und Akustik für die Automobil- und Unterhaltungselektonik-Industrie sowie Expertisen in technischer Akustik für das Transportwesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Svobodnik, Alfred, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dr. Svobodnik, Alfred, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Konzept-X by Dr. Alfred J. Svobodnik e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704962) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.05.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.