MVT Magazin Verlag GmbH & Co. KG, München (Arabellastr. 23, 81925 München). Die Verschmelzung wurde am 18.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 81811).
MVT Magazin Verlag GmbH & Co. KG, München (Arabellastr. 23, 81925 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gong Verlag GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ismaning (Amtsgericht München HRA 81811) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MVT Magazin Verlag GmbH & Co. KG, München (Arabellastr. 23, 81925 München). Die Super TV Verlag GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 28271) und die Super TV Verlag Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 63891) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Super TV Verlag Verwaltungs- GmbH, Berlin (AG Charlottenburg HRB 63891). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MVT Magazin Verlag GmbH & Co. KG, München (Arabellastr. 23, 81925 München). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Super TV Verlag Verwaltungs- GmbH, Berlin (AG Charlottenburg HRB 63891).
MVT Magazin Verlag GmbH & Co. KG, München (Arabellastr. 23, 81925 München). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Wolff, Jochen, Berlin, * ‒.‒.‒‒.