MVV Energiedienstleistungen GmbH Nord, Hamburg, Papenreye 53, 22453 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MVV Energiedienstleistungen Regional GmbH am 10.02.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MVV Energiedienstleistungen GmbH Nord, Hamburg, Papenreye 53, 22453 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.01.2011 mit der MVV Energiedienstleistungen Regional GmbH mit Sitz in Mannheim (AG Mannheim HRB 700999) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MVV Energiedienstleistungen GmbH Nord, Hamburg, Papenreye 53, 22453 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Genske, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Köhler, Christian, Weinheim, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
MVV Energiedienstleistungen GmbH Nord, Hamburg, Papenreye 53, 22453 Hamburg.Geschäftsanschrift: Papenreye 53, 22453 Hamburg. Bestellt und dann ausgeschieden: Geschäftsführer: Briddigkeit, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Briddigkeit, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
MVV Energiedienstleistungen GmbH Nord, Hamburg, (Papenreye 53, 22453 Hamburg).Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 auf EUR 30.000,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der voltwerk Energy Park 6 GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 102003) beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der voltwerk Energy Park 6 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 102003) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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