HRB 214590: MVZ Augenheilkunde Mitteldeutschland GmbH, Halle/Saale, Rathenauplatz 12, 06114 Halle/Saale. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Duncker, Gernot, Halle, * ‒.‒.‒‒.
HRB 214590: MVZ Augenheilkunde Mitteldeutschland GmbH, Halle/Saale, Rathenauplatz 12, 06114 Halle/Saale. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Duncker, Tobias, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Duncker, Tobias, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 214590: MVZ Augenheilkunde Mitteldeutschland GmbH, Halle/Saale, Rathenauplatz 12, 06114 Halle/Saale. Einzelprokura: Dr. Duncker, Tobias, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 214590: MVZ Augenheilkunde Mitteldeutschland GmbH, Halle/Saale, Rathenauplatz 12, 06114 Halle/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR auf 37.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 37.500,00 EUR.
HRB 214590: Augen -Laserzentrum Halle GmbH, Halle/Saale, Rathenauplatz 12, 06114 Halle/Saale. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital/Stammeinlagen), 5 Geschäftsführung und Vertretung) und 16 (Bekanntmachungen) sowie die Streichung des § 7a der Satzung beschlossen. Neue Firma: MVZ Augenheilkunde Mitteldeutschland GmbH. Neuer Gegenstand: Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen Leistungen im Bereich der Augenheilkunde. Für die Errichtung und den Betrieb des medizinischen Versorgungszentrums sind die vertragsarztrechtlichen Vorgaben zu beachten; die Entwicklung und Evaluierung refraktiv-chirurgischer Instrumentarien und Operationsverfahren, die Evaluierung der Behandlungsergebnisse intravitrealer Medikamentenapplikationen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Hierzu zählen insbesondere die Bildung von ärztlichen Kooperationen (zum Beispiel Berufsausübungsgemeinschaft), der Abschluss von Verträgen zur integrierten Versorgung oder sonstigen Selektivverträgen mit Kostenträgern des Gesundheitswesens und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zu Gunsten einer medizinischen Leistung im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen.
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