HRB 201719: MVZ Aurich Norden GmbH, Aurich, Wallinghausener Str. 8-12, 26603 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: MVZ Aurich-Norden GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gründung und der Betrieb medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Förderung der medizinischen Versorgung im Landkreis Aurich.
HRB 201719: MVZ Aurich Norden GmbH, Aurich, Wallinghausener Str. 8-12, 26603 Aurich. Prokura erloschen: Becker, Axel, Emden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201719: MVZ Aurich Norden GmbH, Aurich, Wallinghausener Str. 8-12, 26603 Aurich. Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Joachim, Ihlow, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201719: MVZ Aurich Norden GmbH, Aurich, Wallinghausener Str. 8-12, 26603 Aurich. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl-Verwaltungswirt (FH) de Vries, Jann-Wolfgang, Aurich, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hartmann, Joachim, Ihlow, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Becker, Axel, Emden, * ‒.‒.‒‒; Immens, Elke, Aurich, * ‒.‒.‒‒.
MVZ Aurich GmbH, Aurich, Wallinghausener Str. 8-12, 26603 Aurich. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MVZ Norden GmbH (AG Aurich HRB 200947) beschlossen. 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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