PR 4599: MVZ Beilstein und Partner - Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut., Werne (Kleine Burgstraße 2, 59368 Werne). Die Umwandlung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Dortmund, HRB 32367) am 19.11.2020 wirksam geworden.
HRB 32367: MVZ Beilstein & Kollegen Praxis für Psychotherapie GmbH, Werne, Kleine Burgstr. 2, 59368 Werne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2020. Geschäftsanschrift: Kleine Burgstr. 2, 59368 Werne. Gegenstand: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, die insbesondere in den Fachgebieten der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an der psychotherapeutischen Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten und der sonstigen Selbstzahler teilnehmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des psychotherapeutischen Berufs, den in Satz 2 genannten Grundsätzen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gründen. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten ihren Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer beruflichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Psychotherapeuten anhalten, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen -; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur medizinischen Leitung eines Medizinischen Versorgungszentrums bestellte Psychotherapeut seinen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären Berufsausübung, insbesondere seiner Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Psychotherapeut in seinen medizinischen Entscheidungen keine Weisungen von Nicht-Psychotherapeuten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten treffen, sofern die Psychotherapeuten nicht nach ihrem geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt bzw. Psychotherapeuten frei zu wählen oder zu wechseln; 6. dass der behandelnde Psychotherapeut zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Psychotherapeuten hinzuzuziehen oder einem anderen Psychotherapeuten überwiesen zu werden; 7. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Psychotherapeuten, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der Unabhängigkeit der Psychotherapeuten bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beilstein, Karl, Werne, * ‒.‒.‒‒; Beilstein, Bastian, Werne, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MVZ Beilstein und Partner - Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jungendlichenpsychotherapeut, Werne (Amtsgericht Essen, PR 4599) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 4599: MVZ Beilstein und Partner - Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut., Werne (Kleine Burgstraße 2, 59368 Werne). Die Partnerschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses der Partner vom 20.08.2020 in die MVZ Beilstein & Kollegen Praxis für Psychotherapie GmbH mit Sitz in Werne formwechselnd umgewandelt worden, gemäß §§ 190 ff., 225a ff., 214 ff. UmwG. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 4599: MVZ Beilstein und Partner - Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut., Werne (Kleine Burgstraße 2, 59368 Werne). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Partner als Psychologische Psychotherapeuten im Rahmen eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, dass an der psychotherapeutischen Versorgung von privat und gesetzlich krankenversicherten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen teilnimmt. Die Partner vertreten gemeinsam. Partner: Beilstein, Bastian, Psychologischer Psychotherapeut, Werne, * ‒.‒.‒‒; Beilstein, Karl, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Psychologischer Psychotherapeut, Werne, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.