Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen: Prokura erloschen
Kosel, Michael, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.08.2023,
AZ: 318 IN 869/23, ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. |
a)
07.08.2023
Mehlhorn |
HRB 28018: MVZ DerArzt Sachsen GmbH, Chemnitz, Carolastraße 7 a, 09111 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Friedrichs, Olaf, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Krenzer, Oliver, Frechen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 28018: MVZ DerArzt Sachsen GmbH, Chemnitz, Carolastraße 7 a, 09111 Chemnitz. Prokura erloschen: Maubach, Alexander, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28018: MVZ DerArzt Sachsen GmbH, Chemnitz, Carolastraße 7 a, 09111 Chemnitz. Einzelprokura: Kosel, Michael, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Maubach, Alexander, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28018: MVZ DerArzt Sachsen GmbH, Chemnitz, Carolastraße 7 a, 09111 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: ärztliche und nichtärztliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassungen als Medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 5 Abs.1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich Durchführung von Selektivverträgen.
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